Di, 11. Juli 2023, Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar
Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG in der betrieblichen Praxis
Nur für Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor Ausspruch JEDER Kündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Unterbleibt die Anhörung oder erfolgt sie fehlerhaft, ist die Kündigung ohne Rücksicht auf einen noch so triftigen Grund bereits formal unwirksam. Da ein solcher Fehler regelmäßig erst in einem späteren Kündigungsschutzverfahren aufgedeckt wird, kann dies insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen, wegen des dann bereits erfolgten Fristablaufs gem. § 626 Abs. 2 BGB oder auch bei langen Kündigungsfristen, nachteilig sein. Die Rüge der fehlenden bzw. fehlerhaften Betriebsratsanhörung findet sich daher in fast jedem Standardklageschriftsatz.
Die sorgfältige Erstellung und fehlerfreie Durchführung des Anhörungsverfahrens sollte daher den Schwerpunkt bei der Kündigungsvorbereitung bilden – nicht zuletzt – da die Rechtsprechung die Anforderungen an den Inhalt einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung zunehmend verschärft hat.
Die Veranstaltung vermittelt die arbeitsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor Ausspruch einer Kündigung.
Themen und Inhalte:
- JEDE Kündigung gem. § 102 BetrVG
- Entbehrlichkeit und Zweifelsfälle
- Inhalt der Betriebsratsanhörung
- Ablauf des Anhörungsverfahrens
- Besonderheiten und typische Problemfelder
- Probezeitkündigung
- Verdachtskündigung
- Nachschieben und konkretisieren von Kündigungsgründen
- außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Praktische Tipps für den Betriebsalltag
Uhrzeit: Nachmittags. Uhrzeit folgt.
Format: Voraussichtlich Präsenz-Informationsveranstaltung
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung.
Eine Anmeldung ist circa drei Wochen vor der Veranstaltung möglich.
Ansprechperson
Andrea Jung
Assistentin der Rechtsabteilung
Tel.: 06441 7008-27
ajung@uv-mittelhessen.de