04.06.2021

Unternehmerverband Mittelhessen begrüßt Impfstart der Betriebsärzte

Foto von Artem Podrez von Pexels

Wendel: „Unternehmen leisten weiterhin Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie //
Homeoffice Regelungen müssen auf ein angepasstes Maß zurückgeführt werden“

Der Unternehmerverband Mittelhessen blickt mit Erleichterung auf den in der kommenden Woche endlich beginnenden Einstieg der Betriebsärzte in die Impfkampagne. Vorsitzender Klaus-Achim Wendel erläuterte, was sich die heimischen Betriebe von der Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben zu impfen, verspricht: „Auch wenn die Unternehmen gerne noch um einiges früher mit ihren Betriebsärzten und selbsteingerichteten Impfzentren dafür gesorgt hätten, dass die Impfkampagne weiter Fahrt aufnimmt, blicken wir nun positiv auf die kommenden Tage. Entgegen der ständigen Anfeindungen aus der Politik zeigen die Firmen erneut, dass ihnen die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter extrem wichtig ist und die Betriebe keineswegs ein Pandemietreiber sind oder waren. Durch die zusätzliche Option, zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Impfangebot direkt an deren Arbeitsplatz zu machen, wird es uns gelingen noch viel mehr Menschen in kurzer Zeit die Gelegenheit zu geben, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Unsere Unternehmen haben sich schon seit Wochen auf diese Entwicklung vorbereitet und sind nun - wie beim Homeoffice und beim Testen - erneut bereit, Zeit und Ressourcen für die Gesundheit der Belegschaft zu investieren. Wichtig wird nun sein, dass die Politik ihre Zusagen einhält und sowohl die zugesagten Impfstoffmengen tatsächlich in den Betrieben ankommen als auch möglichst alle Betriebsärzte unkompliziert eingebunden werden.“

Ein weiterer wichtiger Aspekt für einen zügigen Wirtschaftsaufschwung sei es nun mit den sinkenden Inzidenzzahlen die beschlossenen Regelungen zum Arbeiten aus dem Homeoffice schrittweise auf ein Maß zurückzuführen, das für alle Unternehmen ein effektives Arbeiten wieder möglich macht. „Auch wenn sich bestimmte Neuerungen bewährt haben, gibt es Arbeitsbereiche und Projektteams, die unter den notwendigen Hygieneregeln schnellstmöglich wieder gemeinsam vor Ort im Unternehmen aktiv werden müssen und möchten. Hier sollte den Unternehmern das gesetzliche Recht, im eigenen Betrieb selbst darüber entscheiden zu können, an welchem Ort die Arbeit verrichtet wird, zurückgegeben werden. Einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten sind selbstverständlich weiterhin möglich, “ so Wendel.