11.08.2022

Unternehmerverband Mittelhessen kritisiert neue Vorschriften zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinien

Wendel: Neue Richtlinien richten sich gegen notwendige Digitalisierung

Der Unternehmerverband Mittelhessen (UVM) ist über die neuen Regelungen beim Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie verärgert: „Bereits die EU-Richtlinien für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen bedeuten für unsere Arbeitgeber einen hohen Verwaltungsaufwand. Dass diese Nachweispflicht allerdings in Deutschland nun explizit die Schriftform und nicht die elektronische Form vorschreibt, widerspricht vollkommen der dringend notwendigen Digitalisierung von Verwaltungsprozessen“, kritisierte Klaus-Achim Wendel, Vorsitzender des Verbandes. „Viele Betriebe haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um moderne digitale Instrumente in der Personalarbeit, besonders auch bei der Verwaltung von Arbeitsverträgen, zu etablieren. Die neue Regelung ist völlig kontraproduktiv, produziert unnötige Papierberge und bringt noch dazu keinen ersichtlichen Mehrwert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch bei bestehenden Arbeitsverträgen werde sich so der administrative Aufwand für die Unternehmen ab August gewaltig erhöhen. Denn dann müssten Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Wunsch einen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses übergeben. „Die kurze Vorlaufzeit von nur wenigen Wochen hat den Unternehmen zudem kaum Spielraum gelassen, um sich auf diese kontraproduktiven Änderungen gut vorzubereiten. Die Personalverantwortlichen in den Betrieben sind nun vollkommen gestresst und tun alles, um die drohenden Bußgelder zu umgehen“, verdeutlicht Wendel.

Der Vorsitzende merkte weiter an: „Der Fachkräftemangel, der auch in den Personalabteilungen unserer heimischen Betriebe eine ständige Herausforderung darstellt, ist nach wie vor allgegenwärtig. Die neuen Richtlinien ziehen aufgrund der geänderten Anforderungen mit Sicherheit Schulungsbedarfe nach sich. Die Änderungen bedeuten demnach nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand für die Betriebe, sondern rauben den Beschäftigten wichtige Kapazitäten. Dabei wäre es für alle Beteiligten wesentlich, sich auf die Kernkompetenzen und den momentan ohnehin schwierigen Arbeitsalltag zu konzentrieren. Wir fordern die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, die gesetzlichen Vorgaben so zu modifizieren, dass eine elektronische Form der Nachweiserbringung als ausreichend angesehen wird. So wäre zumindest der grundlegende Wille zu erkennen, die Digitalisierung der Arbeitswelt in Deutschland nicht auch noch zu blockieren,“ so Wendel abschließend.

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Pressesprecherin & Online Kommunikation

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