27.03.2023

Vorstand des Unternehmerverbandes Mittelhessen wiedergewählt

v.l.: Fritz-Georg Rincker, Klaus-Achim Wendel und Jürgen Timm.

Wendel: „Die aktuellen Warnstreiks sind unverhältnismäßig und schaden der nach wie vor angespannten Wirtschaftslage“

Im Rahmen der Beiratssitzung des Unternehmerverbandes Mittelhessen (UVM) wurde neben der Konstituierung des Beirats auch der Vorstand wiedergewählt. Neben dem Vorsitzenden Klaus-Achim Wendel, Geschäftsführender Gesellschafter der Wendel GmbH Email- und Glasurenfabrik, wurden auch seine Stellvertreter Fritz-Georg Rincker, Geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Glocken- und Kunstgießerei und Jürgen Timm, Geschäftsführer von Becker-Antriebe einstimmig im Amt bestätigt. Die drei heimischen Unternehmer werden sich somit erneut für zwei weitere Jahre dafür einsetzen, dass der Verband den mittelhessischen Unternehmen auch weiterhin als hilfreicher Partner zur Seite steht und die Interessen der heimischen Betriebe erfolgreich vertritt.

Nach der Wiederwahl bedankte sich Klaus-Achim Wendel bei den Beiratsmitgliedern - auch im Namen seiner Stellvertreter - und nutzte die Gelegenheit, um über aktuelle Herausforderungen für die heimischen Unternehmen zu sprechen. Vor allem die unverhältnismäßigen Warnstreiks ärgern den Unternehmer: „Deutschland wird immer wieder trotz laufender Tarifverhandlungen zum Stillstand gezwungen. Die flächendeckenden Warnstreiks haben extreme Auswirkungen auf unser Arbeits- und Privatleben und stehen in keinem Verhältnis zum aktuellen Tarifgeschehen“, so der Vorsitzende. „Beide Verhandlungspartner sollten verantwortungsvoll handeln, um Lösungen zu finden, statt massive Einschränkungen für Unbeteiligte zu verursachen, die weit über die Definition von Warnstreiks hinausgehen. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen nach wie vor mit den Folgen der Pandemie, Inflation und des Krieges zu kämpfen haben, ist und bleibt dieses Ausmaß unverhältnismäßig. Deswegen ist es notwendig, dass Streiks während einer Verhandlungsrunde so lange ausgeschlossen werden, bis die Verhandlungen gescheitert sind. Bei einer derart hohen Drittbetroffenheit, wie wir sie im Augenblick erleben, sollte den Streiks zusätzlich eine zwingende Schlichtung vorausgehen, um ein solches Ausmaß zu verhindern,“ ergänzte Wendel.

Deswegen schließe sich der Unternehmerverband Mittelhessen den Forderungen der Vereinigung der hessischen Wirtschaft (VhU) an, das Arbeitskampfrecht gesondert in einem Gesetz zu regeln, um bestmöglich die heimischen Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Es brauche endlich klare Spielregeln, vor allem im Hinblick auf die Begrenzung von exzessiven und unverhältnismäßigen Warnstreiks.

Ansprechperson

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Pressesprecherin & Online Kommunikation

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